Weitere orthopädische planbare Operationen
Auch wenn vom Gesetzgeber das Zweitmeinungsverfahren speziell für die Eingriffe an der Wirbelsäule und den künstlichen Gelenkersatz vorgesehen sind, beraten wir Sie selbstverständlich auch zu allen weiteren planbaren Eingriffen am Bewegungsapparat, z.B. Schulteroperationen, Eingriffe nach früheren Sportverletzungen, Fußoperationen, Bandverletzungen, etc. Die Kosten für diese Beratung sind selbstverständlich ebenfalls im Rahmen Ihrer Krankenversicherung mit gedeckt.